Obligation Raiffeisenlandesbank Niederösterreich Wien AG 1.5% ( AT000B078472 ) en EUR

Société émettrice Raiffeisenlandesbank Niederösterreich Wien AG
Prix sur le marché 100 %  ⇌ 
Pays  Autriche
Code ISIN  AT000B078472 ( en EUR )
Coupon 1.5% par an ( paiement annuel )
Echéance 19/10/2028 - Obligation échue



Prospectus brochure de l'obligation RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG AT000B078472 en EUR 1.5%, échue


Montant Minimal 1 000 EUR
Montant de l'émission 8 000 000 EUR
Description détaillée Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien AG est une banque coopérative autrichienne opérant principalement en Basse-Autriche et à Vienne, offrant une gamme complète de services bancaires aux particuliers et aux entreprises.

L'Obligation émise par Raiffeisenlandesbank Niederösterreich Wien AG ( Autriche ) , en EUR, avec le code ISIN AT000B078472, paye un coupon de 1.5% par an.
Le paiement des coupons est annuel et la maturité de l'Obligation est le 19/10/2028







Angebotsbeginn: 17. Oktober 2018

Endgültige Bedingungen




bis zu EUR 5.000.000,--
mit Aufstockungsmöglichkeit auf bis zu EUR 100.000.000,--
Raiffeisen Stufenzins-Obligation 2018-2028/9

emittiert unter dem

EUR 5.000.000.000 Angebotsprogramm
der
RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG

Erstausgabepreis: 100 %

Erstvalutatag: 19. Oktober 2018

ISIN: AT000B078472

Diese Endgültigen Bedingungen wurden für die Zwecke des § 7 Abs. 4 Kapitalmarktgesetz erstel t und
enthalten Angaben zur Raiffeisen Stufenzins-Obligation 2018-2028/9 (die ,,Schuldverschreibungen")
begeben unter dem EUR 5.000.000.000 Angebotsprogramm der RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG (,,Angebotsprogramm") (die ,,Endgültigen Bedingungen").

Vollständige Informationen über die Emittentin und das Angebot der Schuldverschreibungen
sind nur verfügbar, wenn der Basisprospekt über das Angebotsprogramm vom 18. Mai 2018 der
RAIFFEISENLANDESBANK NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG sowie allfällige Nachträge dazu und
diese Endgültigen Bedingungen samt allfälligen Anhängen gelesen werden.

Der Basisprospekt vom 18. Mai 2018 sowie allfällige Nachträge im Sinn des § 6 Abs. 1 KMG sind in
elektronischer Form auf der Homepage der Emittentin www.'raiffeisenbank.at unter folgendem Pfad
verfügbar: Investor Relations/Investor Relations ­ Deutsch/Angebotsdokumente.

Der Basisprospekt vom 18. Mai 2018 wird voraussichtlich bis zum 17. Mai 2019 gültig sein. Nach
Ablauf der Gültigkeit beabsichtigt die Emittentin einen aktualisierten und gebilligten Basisprospekt auf
ihrer Homepage www.'raiffeisenbank.at unter folgendem Pfad zu veröffentlichen: Investor
Relations/Investor Relations ­ Deutsch/Angebotsdokumente.

Diesen Endgültigen Bedingungen ist eine Zusammenfassung bezüglich dieser Emission von
Schuldverschreibungen angeschlossen.


TEIL 1: EMISSIONSBEDINGUNGEN

Dieser Teil der Endgültigen Bedingungen ist in Verbindung mit den Emissionsbedingungen (die
,,Emissionsbedingungen") zu lesen, die in der jeweils geltenden Fassung des Basisprospektes
enthalten sind.

Begriffe, die in den Emissionsbedingungen definiert sind, haben auch in diesen Endgültigen
Bedingungen die ihnen in den Emissionsbedingungen beigelegte Bedeutung. Bezugnahmen in diesen
Endgültigen Bedingungen auf Paragraphen und Absätze beziehen sich auf die Paragraphen und
Absätze der Emissionsbedingungen.

Sämtliche Bestimmungen der Emissionsbedingungen, die sich auf Variablen dieser Endgültigen
Bedingungen beziehen und die weder angekreuzt noch ausgefüllt oder die gelöscht sind, gelten als in
den für die Schuldverschreibungen geltenden Emissionsbedingungen als gestrichen.
Emittentin:
RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG
Bezeichnung der Schuldverschreibungen:
Raiffeisen Stufenzins-Obligation 2018-2028/9
Währung:
Euro (EUR)


Gesamtnominale, Form, Stückelung (§ 1)

Gesamtnominale:

bis zu

anwendbar


nicht anwendbar
Betrag Gesamtnominale:
EUR 5.000.000,--
Aufstockungsmöglichkeit:
Ja
Betrag Aufstockungsnominale:
EUR 100.000.000,--
Stückelung:
EUR 1.000,--


Verbriefung, Hinterlegung, Übertragung (§ 2)

Sammelurkunde:

Veränderbar

Nicht veränderbar
Hinterlegung:

OeKB CSD GmbH (,,OeKB CSD")

RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG

RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG mit der
Möglichkeit der späteren Hinterlegung bei
der OeKB CSD


Status (§ 3)

Rang:

Nicht nachrangige, nicht besicherte
Schuldverschreibungen



Fundierte Schuldverschreibungen
Hypothekarischer Deckungsstock
Öffentlicher Deckungsstock

Nachrangige Schuldverschreibungen


Verzinsung (§ 4)

VARIANTE I: Schuldverschreibungen mit Fixer Verzinsung (mit einem oder
mehreren fixen Zinssätzen)

Mehrere fixe Zinssätze (Absatz 1)

Zinsperiode:

jährlich
Unterjährige Zinsperiode:

halbjährlich

vierteljährlich

monatlich
Zinstermin/Zinstermine:
19. Oktober
Erster Zinstermin:
19. Oktober 2019
Unrunde Zinsperioden:
Nein
Erste unrunde Zinsperiode:

Erste lange Zinsperiode

Erste kurze Zinsperiode
Letzte unrunde Zinsperiode:

Letzte lange Zinsperiode

Letzte kurze Zinsperiode
Verzinsungsbeginn:
19. Oktober 2018
Beginn erste Laufzeitperiode:
19. Oktober 2018
Ende erste Laufzeitperiode:
18. Oktober 2020
Verzinsung Zinsperiode(n) der ersten

Laufzeitperiode:
1 % p.a.
Beginn zweite Laufzeitperiode:
19. Oktober 2020
Ende zweite Laufzeitperiode:
18. Oktober 2022
Verzinsung Zinsperiode(n) der zweiten

Laufzeitperiode:
1,25 % p.a.
Beginn dritte Laufzeitperiode:
19. Oktober 2022
Ende dritte Laufzeitperiode:
18. Oktober 2024
Verzinsung Zinsperiode(n) der dritten

Laufzeitperiode:
1,50 % p.a.
Beginn vierte Laufzeitperiode:
19. Oktober 2024
Ende vierte Laufzeitperiode:
18. Oktober 2026
Verzinsung Zinsperiode(n) der vierten

Laufzeitperiode:
1,75 % p.a.




Beginn fünfte Laufzeitperiode:
19. Oktober 2026
Ende fünfte Laufzeitperiode:
18. Oktober 2028
Verzinsung Zinsperiode(n) der fünften

Laufzeitperiode:
2,00 % p.a.

Mehrere fixe Zinssätze (Absatz 3)

Zinstagequotient:

Actual/Actual-ICMA
Mit erster kurzer Zinsperiode
Mit erster langer Zinsperiode

Fiktiver Verzinsungsbeginn: [ ]
Mit letzter kurzer Zinsperiode
Mit letzter langer Zinsperiode

Fiktiver letzter Zinstermin: [ ]


30/360 (Floating Rate)

360/360

Bond Basis

30/360E

Eurobond Basis

30/360

Actual/365

Actual/Actual-ISDA

Actual/365 (Fixed)

Actual/360


Laufzeit und Tilgung (§ 5)

VARIANTE I Schuldverschreibungen mit Fixer Verzinsung

Laufzeitbeginn:
19. Oktober 2018
Laufzeitende:
18. Oktober 2028
Rückzahlungskurs:

100 %

Anderer Rückzahlungskurs:

[ ] %
Tilgungstermin:
19. Oktober 2028


Kündigung (§ 6)

Ohne ordentliche Kündigungsrechte



Zahlstelle, Zahlungen (§ 9)
Bankarbeitstag:

Target 2

Wien


Bekanntmachungen (§ 11)

Veröffentlichungsfrist Homepage (Tage):

drei

Andere Frist (Tage):

[ ]
Veröffentlichungsfrist direkte Mitteilung
drei
(Tage):

[ ]

Andere Frist (Tage):



TEIL 2: ZUSÄTZLICHE ANGABEN

Zusätzliche Angaben, die nicht in Teil 1 der Endgültigen Bedingungen oder im Abschnitt
,,ALLGEMEINE INFORMATIONEN" im Basisprospekt enthalten sind.

GRUNDLEGENDE ANGABEN

Interessen von Seiten natürlicher und
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
juristischer Personen, die an der
INFORMATIONEN" Absatz ,,Interessen von
Emission/dem Angebot beteiligt sind:
Seiten an dem Angebot beteiligter Personen"

im Basisprospekt

Weitere Interessen:
[ ]

Vertriebsprovision:

einmalig [ ] % vom Nominale



nicht anwendbar
Gründe für das Angebot und Verwendung der
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
Erträge:
INFORMATIONEN" Absatz ,,Gründe für das
(nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung
Angebot und Verwendung der Erträge" im
von weniger als EUR 100.000,-- verpflichtend)
Basisprospekt
Weitere Gründe:
[ ]
Geschätzte Gesamtkosten:

EUR [ ]


nicht anwendbar

Geschätzter Nettoemissionserlös:

EUR [ ]


nicht anwendbar

ANGABEN ÜBER DIE ANZUBIETENDEN / ZUM

HANDEL ZUZULASSENDEN WERTPAPIERE
Rendite
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE


INFORMATIONEN" Absatz ,,Rendite" im


Basisprospekt



Rendite:

1,484 % p.a.



nicht anwendbar (variable Verzinsung)
Beschlüsse, Ermächtigungen und
siehe Abschnitt ,,ALLGEMEINE
Billigungen:
INFORMATIONEN" Absatz ,,Beschlüsse und



Genehmigungen" im Basisprospekt

Weitere Beschlüsse
[ ]

Angebotsform:

Daueremission

Einmalemission
Voraussichtlicher Emissionstermin:

Daueremission,
* Die Angebotsfrist endet spätestens am 17. Mai 2019 -

Angebotsbeginn: 17. Oktober 2018*
vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung der
Angebotsfrist

Einmalemission:

Angebotsfrist: [ ]
Angebotstag: [ ]




Valutatag:

Daueremission, Erstvalutatag:
* Weitere Valutatage nach dem Erstvalutatag bei

19. Oktober 2018*
Daueremissionen: Zeichnungstag plus zwei
Bankarbeitstage

Einmalemission, Valutatag: [ ]
Steuern:
siehe Abschnitt ,,ANGABEN ZUR
BESTEUERUNG" im Basisprospekt


BEDINGUNGEN UND VORAUSSETZUNGEN

FÜR DAS ANGEBOT
(nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung
von weniger als EUR 100.000,-- verpflichtend)

Bedingungen, Angebotsstatistiken, erwarteter
Zeitplan und erforderliche Maßnahmen für die
Antragstellung
Mindest-/Höchstzeichnungsbeträge:

Mindestzeichnungsbetrag:

EUR [ ]

Höchstzeichnungsbetrag:

EUR [ ]
Angebotsfrist:

Daueremission,

* Die Angebotsfrist endet spätestens am 17. Mai 2019 -

Angebotsbeginn: 17. Oktober 2018*
vorbehaltlich einer vorzeitigen Beendigung der

Einmalemission:
Angebotsfrist

Angebotsfrist: [ ]*

Angebotstag: [ ]

Plan für die Aufteilung der Wertpapiere und
deren Zuteilung
Investorenkategorien:

Nicht-qualifizierte Anleger

Qualifizierte und nicht-qualifizierte
Anleger

Ausschließlich qualifizierte Anleger
Märkte:

öffentliches Angebot in Österreich

Privatplatzierung in Österreich

Privatplatzierung in [ ]
Angebotspreis:

Daueremission:
* Weitere Ausgabepreise können von der Emittentin in
Erstausgabepreis: 100* %
Abhängigkeit von der jeweiligen Marktlage festgelegt
werden.

Höchstausgabepreis: 110 %

Einmalemission, Ausgabepreis: [ ] %
ZULASSUNG ZUM HANDEL UND

HANDELSREGELN
Zulassung zum Handel an einem Geregelten

Markt / Handelseinbeziehung:

Wien, Amtlicher Handel



Handelseinbeziehung zu einem
MTF/anderen Handelsplatz


Wien, Dritter Markt
Anderes Multilaterales
Handelssystem

Betreiber: [ ]

Weder Zulassung zum Handel noch
Handelseinbeziehung
Erwarteter Termin der Zulassung zum Handel

(wenn bekannt):
[ ]
Geschätzte Gesamtkosten für die Zulassung
zum Handel:
EUR [ ]
(nur bei Schuldverschreibungen mit einer Stückelung ab
EUR 100.000,-- verpflichtend)

ZUSÄTZLICHE ANGABEN

An der Emission beteiligte Berater:
[ ]

Funktion:
[ ]
Rating der Anleihe:

Keine gesonderte Bewertung

Bewertung durch Moody's (Moody's
Deutschland GmbH) *): [ ]
*) Moody's Deutschland GmbH hat ihren Sitz in der Europäischen Union und ist gemäß Verordnung
(EG) Nr. 1060/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über
Ratingagenturen in der geltenden Fassung (die ,,Ratingagentur-Verordnung") registriert.

Die Europäische Wertpapier und Marktaufsichtsbehörde veröffentlicht auf ihrer Webseite
(www.esma.europa.eu`/page/List-registered-and-certified-CRAs) ein Verzeichnis der nach der
Ratingagentur-Verordnung registrierten Ratingagenturen.

ZUSTIMMUNG ZUR
siehe Abschnitt ,,ZUSTIMMUNG ZUR
PROSPEKTVERWENDUNG:
PROSPEKTVERWENDUNG" im

Basisprospekt
Art der Zustimmung:

Allgemeine Zustimmung für
österreichische Kreditinstitute

Individuelle Zustimmung für spezifische
Kreditinstitute

Name, Adresse: [ ]

keine Zustimmung
Bei Daueremissionen: Beginn der

Angebotsfrist (während der die spätere

Weiterveräußerung oder endgültige

Platzierung der Schuldverschreibungen durch

berechtigte Finanzintermediäre erfolgen kann):
ab 17. Oktober 2018

Informationen zum Ende der Angebotsfrist (spätestens 17. Mai 2019) siehe auf der Homepage der
Emittentin www.'raiffeisenbank.at unter folgendem Pfad verfügbar: Investor Relations/Investor
Relations ­ Deutsch/Angebotsdokumente


Bei Einmalemissionen: Angebotsfrist (im

obigen Sinn):
[ ] bis [ ]




Börsenzulassung

Die vorstehenden Endgültigen Bedingungen enthalten die Angaben, die für die Zulassung dieser
Schuldverschreibungen unter dem Angebotsprogramm zum Amtlichen Handel an der Wiener Börse
erforderlich sind.

Verantwortlichkeit

Die Emittentin übernimmt die Verantwortung für die in diesen Endgültigen Bedingungen enthaltenen
Informationen.

RAIFFEISENLANDESBANK
NIEDERÖSTERREICH-WIEN AG




Anhang:
Emissionsspezifische Zusammenfassung


Emissionsbedingungen



ZUSAMMENFASSUNG
Eine Zusammenfassung gemäß Delegierter Verordnung (EU) Nr. 486/2012 vom 30. März 2012
besteht aus Informationsbestandteilen, die als ,,Rubriken" bezeichnet werden. Diese
Informationsbestandteile sind in die Abschnitte A-E (A.1 ­ E.7) gegliedert.
Diese Zusammenfassung enthält alle erforderlichen Rubriken, die in einer Zusammenfassung für die
Art von Wertpapieren, die unter dem Angebotsprogramm der RLB NÖ-Wien begeben werden können,
und die RLB NÖ-Wien als Emittentin erforderlich sind. Da einzelne Rubriken nicht angegeben werden
müssen, bestehen in der Nummerierung der Rubriken Lücken. Obwohl eine Rubrik in der
Zusammenfassung für diese Art von Wertpapier und Emittentin enthalten sein muss, kann es sein,
dass zu dieser Rubrik keine relevanten Informationen angegeben werden können. In diesem Fall ist in
der Zusammenfassung eine kurze Beschreibung der Rubrik samt einem Hinweis ,,entfällt" angegeben.

A.
Abschnitt A - Einleitung und Warnhinweise
A.1
Warnhinweise

Diese Zusammenfassung ist als Einleitung zum Basisprospekt zu verstehen.

Der potentielle Anleger sollte jede Entscheidung zur Anlage in die in diesem
Basisprospekt beschriebenen Schuldverschreibungen auf die Prüfung des gesamten
Basisprospekts einschließlich allfälliger Nachträge und der Dokumente, die in Form
eines Verweises einbezogen sind, stützen.

Es wird darauf hingewiesen, dass für den Fall, dass vor einem Gericht Ansprüche
aufgrund der in diesem Basisprospekt enthaltenen Informationen geltend gemacht
werden, der als Kläger auftretende Anleger in Anwendung der einzelstaatlichen
Rechtsvorschriften der EWR-Vertragsstaaten die Kosten für die Übersetzung des
Basisprospekts vor Prozessbeginn zu tragen haben könnte.

Zivilrechtlich haftet nur die Emittentin, die die Zusammenfassung samt etwaiger
Übersetzungen vorgelegt und übermittelt hat, und dies auch nur für den Fall, dass die
Zusammenfassung verglichen mit den anderen Teilen des Basisprospekts irreführend,
unrichtig oder inkohärent ist oder verglichen mit den anderen Teilen des Basisprospekts
wesentliche Angaben, die in Bezug auf Anlagen in die betreffenden Wertpapiere für die
Anleger eine Entscheidungshilfe darstel en (Schlüsselinformationen), vermissen lassen.
A.2
Zustimmung zur Prospektverwendung
Die Zustimmung durch die Emittentin zur Prospektverwendung samt allfälliger Nachträge
gemäß § 6 Abs. 1 KMG für die Weiterveräußerung und endgültige Platzierung von unter
diesem Basisprospekt angebotenen Schuldverschreibungen für die Dauer der Angebotsfrist
(und während der Dauer der Gültigkeit des Basisprospekts) wird für alle österreichischen
Kreditinstitute gemäß § 1 BWG (allgemeine Zustimmung für österreichische
Kreditinstitute) erteilt.
Kreditinstitute, die den Basisprospekt aufgrund der von der Emittentin erteilten allgemeinen
Zustimmung zur Prospektverwendung verwenden, haben auf ihrer Internetseite anzugeben,
dass der Basisprospekt mit Zustimmung der Emittentin und gemäß den Bedingungen, an
die die Zustimmung gebunden ist, verwendet wird.
Beginn der Angebotsfrist, ab welcher der Basisprospekt für die spätere Weiterveräußerung
oder endgültige Platzierung von Schuldverschreibungen durch berechtigte Kreditinstitute
verwendet werden kann: 17. Oktober 2018. Die Angebotsfrist läuft bis spätestens 17. Mai
2019. Bei einem vorzeitigen Schluss der Angebotsfrist wird das Ende der Angebotsfrist auf
der Homepage der Emittentin veröffentlicht.
Der Basisprospekt darf durch berechtigte Kreditinstitute ausschließlich für Angebote in
Österreich oder für das Angebot von Privatplatzierungen in den Märkten, die in den
Endgültigen Bedingungen angegeben sind, verwendet werden.
Der Basisprospekt darf potentiellen Investoren nur vol ständig und zusammen mit
sämtlichen veröffentlichten Nachträgen übergeben werden. Dieser Basisprospekt und alle
Nachträge sind auf der Homepage der Emittentin www.'raiffeisenbank.at unter folgendem
Pfad verfügbar: Investor Relations/Investor Relations ­ Deutsch/Angebotsdokumente.

Hinweis für Anleger: Berechtigte Kreditinstitute haben Anleger zum Zeitpunkt
der Angebotsvorlage über die Angebotsbedingungen zu unterrichten.



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